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22.4.2024, 11:00

FDP-Plan: 30% Kürzung des Bürgergelds bei Arbeitsverweigerung

FDP-Präsidium plant Beschlusspapier für Parteitag, das härtere Sanktionen beim Bürgergeld ermöglichen soll.

Die FDP plant laut Medienberichten, auf ihrem bevorstehenden Parteitag härtere Sanktionen beim Bürgergeld durchzusetzen. Dieses Vorgehen verschärft die Spannungen innerhalb der Koalition mit SPD und Grünen. Ein von der FDP eingebrachtes Beschlusspapier sieht vor, die Sanktionen bei Ablehnung zumutbarer Arbeit ohne gewichtigen Grund von bisher maximal 30 Prozent auf eine sofortige Kürzung um 30 Prozent zu erhöhen. Derzeit sind im Jobcenter gestufte Kürzungen möglich, beginnend bei 10 Prozent für die erste Pflichtverletzung.

Das Bürgergeld, welches das Hartz-IV-System seit Januar 2023 ablöst, war mit dem Ziel einer reduzierten Sanktionsmöglichkeit und einem Fokus auf Kooperation eingeführt worden. Die neue Regelung, die vom Bundeskabinett kürzlich verschärft wurde, erlaubt nun, das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett zu streichen, allerdings nur bei wiederholter Verweigerung der Arbeitsaufnahme. Trotz dieser Anpassungen bleibt die Anzahl der tatsächlich von Sanktionen betroffenen Leistungsbezieher gering.

Die FDP argumentiert, dass der verfassungsrechtliche Spielraum für noch strengere Sanktionen genutzt werden solle, einschließlich der vollständigen Streichung der Leistungen, was auf den Parteitag zur Abstimmung gestellt wird. Diese Forderungen stehen im Kontrast zu den ursprünglichen Zielen der Bürgergeldreform, die eine Abkehr von der Bestrafung und eine Hinwendung zur Unterstützung beabsichtigte. Die Diskussion um die Sanktionen beim Bürgergeld bleibt ein zentraler Punkt in der politischen Debatte, insbesondere vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Kritik von Seiten der Union an den aktuellen Regelungen.

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