Kartellbehörden setzen Coca-Cola unter Beobachtung

Das Bundeskartellamt prüft, ob Coca-Cola Einzelhändler durch unzulässige Rabatte zur Vollsortiment-Übernahme bewegt hat.

14.11.2023, 17:00

Coca-Cola steht im Visier des Bundeskartellamts aufgrund möglicher wettbewerbswidriger Rabattgestaltung. Die Behörde ermittelt gegen die Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (CCEP) und wird die Vorgänge genauer unter die Lupe nehmen. Andreas Mundt, der Chef der Wettbewerbsbehörde, erklärt, dass es erste Anhaltspunkte dafür gebe, dass Coca-Cola durch besondere Rabattkonditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel den Wettbewerb verzerren könnte. Die CCEP hingegen betont, dass ihr Geschäftsmodell rechtens sei und auf einem fairen Austausch von Leistungen basiere.

Im Rahmen des Verfahrens wird das Bundeskartellamt zunächst prüfen, ob Coca-Cola eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Softdrinks innehat und somit speziellen kartellrechtlichen Vorschriften unterliegt. Zudem soll untersucht werden, ob die geforderten Konditionen seitens Coca-Cola den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Insbesondere wird dabei der Frage nachgegangen, ob das Unternehmen mit Hilfe von Rabatten Einfluss auf Einzelhändler ausübt und sie dazu bewegt, die gesamte Produktpalette von Coca-Cola anzubieten und zu bewerben – einschließlich der Marken Fanta, Sprite und Vio. Diese Praktiken könnten dazu führen, dass Konkurrenten benachteiligt werden.

In der Vergangenheit war Coca-Cola bereits in Auseinandersetzungen mit deutschen Einzelhändlern wie Edeka verwickelt, insbesondere bei Preisverhandlungen. Nun haben sowohl Coca-Cola als auch Unternehmen der Getränkeindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Das Bundeskartellamt wird seine Ermittlungen auf Grundlage dieser Erklärungen fortsetzen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

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