Europarat verabschiedet richtungsweisende KI-Konvention für Menschenrechtsschutz

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In einem historischen Schritt hat der Europarat eine Konvention zum Schutz der Menschenrechte im Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) beschlossen. Marija Pejčinović Burić, die Generalsekretärin des Europarats, betonte bei der Verkündigung in Straßburg den Willen, den verantwortungsbewussten Einsatz von KI unter Wahrung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Prinzipien zu gewährleisten. Diese Neuerung folgt auf eine ähnliche Initiative der Europäischen Union, mit welcher im Vorjahr ein KI-Gesetz vereinbart worden war. Indem sie Staaten über die eigenen Grenzen hinaus zur Teilnahme einlädt, strebt die Konvention eine globale Reichweite an. Außenministerin Annalena Baerbock würdigte dies als "Meilenstein" und bekräftigte die weltweite Ausstrahlung des Europarats. So rückt ein international abgestimmter Umgang mit KI näher, was Antizipation bei Beobachtern hervorruft, da man sich Auswirkungen auch auf marktbeherrschende Technologieunternehmen insbesondere aus den USA verspricht, die über die konventionelle Selbstregulierung hinausgehen könnten. Die Konvention, der nahezu 680 Millionen Menschen unterstehen, fordert von den Unterzeichnerstaaten die Einhaltung von Transparenz- und Überwachungsauflagen in der KI-Nutzung und die Garantie, dass KI-Systeme weder Diskriminierung noch Eingriffe in die Privatsphäre begünstigen. Zudem sollen demokratische Prozesse durch den Einsatz von KI nicht untergraben werden. Zur Durchsetzung dieser Vorgaben ist die Schaffung unabhängiger Überwachungsinstanzen vorgesehen. Die Konvention lässt Mitgliedsstaaten jedoch Spielraum in der Ausgestaltung von Regeln für den Privatsektor und nimmt die nationale Sicherheit und Verteidigung von ihren Bestimmungen aus. Einzelne Kritiker wie Angela Müller von Algorithm Watch bewerten die Vereinbarung trotz allgemeiner Zustimmung skeptisch, bemängeln den aus ihrer Sicht zu hohen Grad an Flexibilität und warnen vor einer unverbindlichen Selbstregulierung von Unternehmen. Die Umsetzung und Integration in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wird somit eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahre sein. Die Bundesregierung sieht sich vor die Aufgabe gestellt, sowohl die EU-Regelung als auch die Vorschriften der Europaratskonvention zu harmonisieren und gegebenenfalls durch eigene Maßnahmen zu ergänzen.
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