Elon Musk scheitert erneut vor Gericht: Die Kontrolle bleibt

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In der Welt der sozialen Medien und des Aktienmarktes bleibt ein Streitfall weiterhin ungelöst, der die Tech- und Finanzwelt gleichermaßen tangiert. Die Nachricht erreicht uns, dass der visionäre Unternehmer Elon Musk einen juristischen Rückschlag hinnehmen musste. Der Supreme Court der USA hat es abgelehnt, sich mit seinem Anliegen zu befassen, die Aufsicht über seine Tweets zu Tesla aufzuheben. Musk sah in der Aufsicht eine Verletzung seiner Rechte auf freie Meinungsäußerung, ein Argument, das im Lichte seiner persönlichen Marke und der Wirkung seiner Äußerungen auf die Märkte durchaus Kontroversen auslöst. Die US-Börsenaufsicht (SEC) entgegnete daraufhin, dass der Verzicht auf bestimmte Grundrechte als Mittel zur Streitbeilegung durchaus üblich sei. Diese Entwicklung ist das jüngste Kapitel in einer anhaltenden Auseinandersetzung zwischen Musk und der SEC, die im Jahr 2018 begann. Damals verursachte ein Tweet Musks, in dem er einen möglichen Rückzug Teslas von der Börse mit angeblich gesicherter Finanzierung erwähnte, ein Aufsehen und eine darauffolgende Untersuchung der Behörde. Die Untersuchung mündete in einer Einigung, die neben einer Geldstrafe für Musk und Tesla auch eine Aufsicht über seine Tweets und seinen Rücktritt als Vorsitzender des Verwaltungsrats von Tesla beinhaltete. Der Deal, der nun seine Gültigkeit behält, schreibt vor, dass Tweets von Musk, die das Potenzial haben, den Börsenkurs von Tesla zu beeinflussen, vorab von Tesla geprüft werden müssen. Trotz der Übernahme und Umbenennung der Plattform Twitter in X durch Musk im vergangenen Jahr bleibt unklar, ob dieses Verfahren der Vorabprüfung weiterhin strikt eingehalten wird. Für Beobachter der Szene stellt sich die Frage, inwieweit Musk sich an diese Auflagen in Zukunft halten wird und wie sich dies auf seine Präsenz und Kommunikation in sozialen Medien auswirken kann. Fest steht jedoch, dass die Gerichte ihm bislang nicht den Rücken stärkten und die aufsichtsrechtlichen Grenzen seiner Online-Äußerungen bestehen bleiben.
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